Bonitätsprüfung

Das Einzige, was Sie bei einer Bonitätsprüfung eines Einzelunternehmens herausfinden können ist, dass das betreffende Unternehmen keiner Offenlegung der Bilanzen unterliegt. Die verpflichtenden Bilanzoffenlegung greift erst, wenn das Unternehmen Zitat haufe.de:

„… die nach § 1 Publizitätsgesetz zur Offenlegung verpflichtet sind. Dies sind Unternehmen, bei denen zum Abschlussstichtag und für die 2 darauffolgenden Abschlussstichtage die Bilanzsumme 65.000.000 EUR, die Umsatzerlöse 130.000.000 EUR übersteigen und durchschnittlich mehr als 5.000 Arbeitnehmer beschäftigt werden. Mindestens 2 der 3 Merkmale müssen vorliegen.“

Demnach sollten Sie sich die wirtschaftlichen Angaben des betreffenden Einzelunternehmens verifizieren lassen.

Da die hier aus rechtlichen Gründen nicht aufgeführten Bonitätsaussageunternehmen sich aber gerne mit der Vollständigkeit von Datensätzen schmücken und die daraus teils aus Brangendurschnittsbewertung & Googlesearch bestehenden Zahlen und Infos, eher grimmschen Märchen ähneln, sind wir sehr dankbar über jeden Hinweis, welches Unternehmen eine Auskunft unserer Wirtschaftsstärke formuliert.

Jedes dieser Auskunftsunternehmen wird von uns aufgefordert, die falschen Datensätze zu sperren.

Unser Bestandskundensektor wächst stetig. Demnach sollten Sie ihre Entscheidung einer Geschäftsbeziehung nicht von zusammengekehrten Zahlen und Behauptungen abhängig machen. Wir begegnen seit Bestehen 2009 jedwedem Auftrag auf Augenhöhe und erwarten Vertrauen auf beiden Seiten.

Schufa Basisscore Stand 07-2023:  99,76 ++

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Direktvertrieb & Streckengeschäft
Bauleistungen nach §34 c GewO
Bauträgertätigkeit

Einzelunternehmen
Inhaber

Ronny Moldenhauer
Firmenadresse | Gewerbestandort

Neubrandenburger Str.1
17039 Blankenhof OT Chemnitz
USt-IdNr.: DE262588571
EORI: vorhanden

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